Verzahnt, verwoben, verflochten – kein Rechtsgebiet steht heute mehr für sich allein. Deshalb müssen Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer bereits bei einfachen Gestaltungen zusammenarbeiten. Unsere Mitarbeiter sind aus diesem Grund für interdisziplinäre Fragestellungen sensibilisiert.
Für uns ist es außerdem selbstverständlich, eng und kollegial mit externen Beratern zu kooperieren.
Umfassende Lösungen bieten wir aber auch in unserem Haus. Unsere Bürogemeinschaft mit dem Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf F. Harder ist die konsequente Umsetzung unseres Grundsatzes der Interdisziplinarität. Durch diese Kooperation „über den Flur” sind wir in der Lage, anwaltliche und steuerberatende Leistungen aus einer Hand anzubieten. Unsere Mandanten profitieren somit von kurzen Wegen und gebündelter Kompetenz.
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